20. „angepasster Beihilfehöchstsatz“: zulässiger Beihilfehöchstsatz für ein großes Investitionsvorhaben, der anhand folgender Formel berechnet wird:
- Beihilfehöchstsatz = R × (A + 0,50 × B + 0 × C)
Dabei entspricht R der in dem betreffenden Gebiet am Tag der Gewährung geltenden und in einer genehmigten Fördergebietskarte festgelegten Beihilfehöchstintensität (ohne Anhebung der Beihilfeintensität für KMU);
- A steht für die ersten 50 Mio. EUR der beihilfefähigen Kosten,
- B für den zwischen 50 Mio. EUR und 100 Mio. EUR liegenden Teil der beihilfefähigen Kosten und
- C für den über 100 Mio. EUR liegenden Teil;

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Artikels 107 Absatz 1 AEUV