
Als Initiator sind Sie der Komplementär (PHG). Sie könnten auch eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Das müssen Sie aber selber veranlassen. Lesen Sie dazu die einschlägige Fachliteratur.
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Die Frage nach der Haftung stellt sich nicht, solange Sie als Komplementär keine Haftungen eingehen.
Haftungen entstehen unter anderem bei:
- unbezahlten Rechnungen – E4U S-Type ist bezahlt, Bilanz ist bezahlt etc.
- Umsatzsteuer – wenn Sie diese nicht abführen – hier können Sie die USt zurückbekommen.
- Lohnsteuern und Sozialabgaben – Nur wenn Sie eigene Angestellte haben
- Körperschaftsteuer – Fällt bei einer KG nicht an
- Gewerbesteuer – Fällt bei Gewinnen an
- Einkommenssteuer – zahlt der Kommanditist